Realschule
Das allgemeine Ziel der Realschule ist eine weiterführende, vertiefte und lebensbezogene Allgemeinbildung mit dem qualifizierten Abschluss der Mittleren Reife.
Sowohl theoretische als auch praktische Inhalte des Unterrichts schaffen bestmögliche Voraussetzungen für den Übergang in eine weiterführende Schule oder ins Berufsleben.
Neben der Fremdsprache Englisch ab Klasse 5 bietet die FSS die Möglichkeit der zweiten Fremdsprache Französisch ab Klasse 7 an. Im Wahlpflichtunterricht kann ab Jahrgang 7 u.a. Hauswirtschaft oder Werken als Unterrichtsfach gewählt werden. In den folgenden Jahrgängen kommen u.a. die Fächer Informatik oder Technik hinzu..
In der 8. Klasse findet ein Austausch mit Le Mêle (Frankreich) statt. Für die Klassen 9 wird eine Studienfahrt nach Cliftonville (England) durchgeführt. Außerdem unternehmen wir mit unseren Schülern im Jahrgang 10 eine Exkursion nach Weimar und Buchenwald.
Im Realschulzweig finden zwei Praktika statt: ein dreiwöchiges Praktikum im 9. und ein zweiwöchiges im 10. Schuljahr. Hiermit wird der OloV-Konzeption Rechnung getragen.
In den 10. Klassen werden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch Zusatzkurse angeboten. Damit bereiten wir unsere Schüler/innen gezielt auf die Abschlussprüfungen vor. Darüber hinaus gibt es Kurse, die den Übergang in weiterführende Schulen erleichtern.
Mittlerer Abschluss nach Klasse 10:
Bei einer Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch ist ein Ausgleich möglich mit:
a) 1x 2 in einem Hauptfach
b) 2x Note 3 in den beiden anderen Hauptfächern
c) 1x Note 3 in einem Hauptfach, wenn die Gesamtleistung in allen Fächern mindestens 3,0 beträgt.
Eine Note 5 in einem Nebenfach kann ausgeglichen werden durch:
a) 1x Note 2 in einem anderen Fach
b) 2x Note 3 in anderen Fächern.
Eine 6 oder 2x Note 5 in den Hauptfächern können nicht ausgeglichen werden.
Eine Note 6 in Nebenfächern kann durch eine Note 1 oder 2x Note 2 oder 3x Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden. (§ 60 Abs. 1-4 VO Bildungsgänge)
Nicht ausgeglichen werden können 1x Note 5 in einem Hauptfach und eine Note 6 in einem weiteren Fach oder 3x Note 5. Zum Ausgleich können nur Fächer herangezogen werden, die in Klasse 10 unterrichtet wurden. (§ 61 Abs. 1 VO Bildungsgänge).
Qualifizierender Realschulabschluss nach Klasse 10:
(Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums)
- Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft besser 3,0
sowie Durchschnitt der übrigen Fächer besser 3,0